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Die Mitgliedsgebühr richtet sich nach der Beschäftigtenzahl.
Wie viele Beschäftigte hat dein Unternehmen in Deutschland?

1

250 €125 €

2-9

500 €250 €

10-19

1000 €500 €

20-49

1.400 €700 €

50-99

1.700 €850 €

100-249

2.300 €1.150 €

250-999

3.100 €1.550 €

ab 1000

4.000 €2.000 €

Wir sind ein Startup und wurden in den letzten zwei Jahren gegründet.
Die Aufnahmegebühr entfällt!

Wir sind Mitglied bei einem der SIBB Partner:
BITMi, TeleTrust, ASQF, Low-Code Association, eco.
Die Aufnahmegebühr entfällt!

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    Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie des HRB-Auszugs bei.
    Mit der Antragstellung erkennen wir die Satzung und die Beitrags- und Finanzordnung des SIBB e.V. an.

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      accordeon faq

      FAQ

      1. Wer kann Mitglied im SIBB e.V. werden?

      Ordentliche Mitglieder können Unternehmen der Software-, Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT) werden, die ihren Sitz oder eine Tätigkeit in Berlin-Brandenburg haben. Auch Unternehmensverbände mit Bezug zur Branche sind zulässig.
      Fördermitglieder können Organisationen oder Einzelpersonen werden, die nicht alle Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, aber die Ziele des Verbands unterstützen möchten.
      Ehrenmitgliedschaften werden an Persönlichkeiten vergeben, die sich besonders um die Branche verdient gemacht haben.

      2. Wie läuft der Aufnahmeprozess ab?

      Interessenten stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand oder die Geschäftsführung.
      Darin enthalten sein müssen:

      • Name und Rechtsform des Unternehmens
      • Adresse bzw. Sitz
      • Vertretungsberechtigte Personen
      • Mitarbeiterzahl im Inland
      • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme (ggf. delegiert an die Geschäftsführung).

      3. Was kostet die Mitgliedschaft?

      Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags richtet sich nach der Anzahl der in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) zu Beginn des Kalenderjahres.

      Beispiel:

      • bis 9 MA: 250 € Aufnahmegebühr + 500 € Jahresbeitrag
      • über 1000 MA: 2.000 € Aufnahmegebühr + 4.000 € Jahresbeitrag
        (Alle Staffelungen siehe Beitragsordnung)

      4. Gibt es Sonderregelungen für junge Unternehmen oder Startups?

      Ja!
      Für Unternehmen, die in den letzten beiden zwei Jahren gegründet wurden, fällt keine Aufnahmegebühr an.

      5. Wann sind die Beiträge zu zahlen?

      Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 01. Januar fällig.
      Im Beitrittsjahr wird der Beitrag anteilig ab dem Eintrittsquartal berechnet. Beispiel: Bei Eintritt im Juli zahlen Sie 50 % des Jahresbeitrags.

      6. Wie lange läuft die Mitgliedschaft und wie kann ich kündigen?

      Die Mitgliedschaft läuft unbefristet.
      Eine Kündigung ist jeweils zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich und muss per eingeschriebenem Brief an den Vorstand oder die Geschäftsführung gesendet werden.

      7. Was passiert im Falle eines Austritts oder Ausschlusses?

      Bei Austritt oder Ausschluss erlischt die Mitgliedschaft. Bereits gezahlte Beiträge oder Gebühren werden nicht zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Anteile am Vereinsvermögen.

      8. Haben Fördermitglieder und Ehrenmitglieder Stimmrecht?

      Nein. Nur ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder können beratend teilnehmen, aber nicht abstimmen.

      9. Wie ist der SIBB organisiert?

      Die wichtigsten Organe des Vereins sind:

      • die Mitgliederversammlung (höchstes Gremium)
      • der Vorstand
      • die Geschäftsführung

      team q&a-kachel (relation)

      Fragen?

      Geschäftsführer

      Sinan
      Arslan

      sinan@sibb.de

      Partner und Community

      Deniz
      Schneider

      deniz@sibb.de

      Senior Program Manager

      Mario
      Liebrenz

      mario@sibb.de

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